Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer und Führungskräfte
- Kündigung – Wirksamkeitsprüfung und Klage
- Abmahnung – Erwiderung und Entfernung aus der Personalakte
- Aufhebungsvertrag – Prüfung und Verhandlung
- Arbeitszeugnis – Prüfung und Berichtigung
Vertrags- und IT-Recht
Für Unternehmen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – Erstellung und Prüfung
- Onlineshop – Prüfung nach Wettbewerbs- und Verbraucherrecht
- Verträge – Gestaltung, Prüfung und Verhandlung
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung – Prüfung und Erwiderung

Kanzlei
Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Vertrags-, IT- und Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht. Ziel ist eine belastbare Lösung, die rechtlich wie wirtschaftlich trägt – außergerichtlich und, soweit erforderlich, im gerichtlichen Verfahren.
Häufige Fragen
Eine Kündigung wurde zugestellt – welche Frist ist zu beachten?
Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Es ist Eile geboten – nach Fristablauf ist eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte ausgeschlossen.
Eine Abmahnung wurde zugestellt – besteht Handlungsbedarf?
Eine gesetzliche Frist besteht nicht, eine zeitnahe Prüfung sichert jedoch sämtliche Reaktionsmöglichkeiten.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig. Der Aufhebungsvertrag beruht auf gegenseitigem Einvernehmen und eröffnet Verhandlungsspielraum – die Konditionen können vor Unterzeichnung geprüft und mitgestaltet werden.
Was kostet ein Erstgespräch?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens und werden vorab transparent mit Ihnen abgestimmt.
Was kostet eine anwaltliche Vertretung?
Die Details zu den Kosten finden Sie in der Rubrik „Kosten“.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Die Deckungsanfrage wird für Sie vorbereitet und begleitet.
Richtet sich das Beratungsangebot auch an Unternehmen?
Ja. Ich vertrete Unternehmen insbesondere im Vertrags- und IT-Recht, Arbeitnehmer und Führungskräfte bzw. Privatpersonen im Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht und Prozessrecht.
Ist eine Vertretung vor Gericht möglich?
Ja. Lässt sich keine außergerichtliche Lösung erzielen, setze ich Ihre Rechte im gerichtlichen erstinstanzlichen Verfahren oder im Rechtsmittelverfahren (ausgenommen BGH) für Sie durch.
Ist ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei erforderlich?
Nein. Die Mandatsbearbeitung erfolgt digital und ist unabhängig von Ihrem Standort möglich.
Was geschieht nach Absenden des Kontaktformulars?
Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen und einem Terminvorschlag.
Ist das Erstgespräch unverbindlich?
Ja. Das Erstgespräch dient der Einordnung Ihres Anliegens; ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit gesonderter Beauftragung.
Kontakt
Schildern Sie Ihr Anliegen in Kurzform. Bei fristgebundenen Angelegenheiten geben Sie bitte den Zugangszeitpunkt des Schreibens an. Sie erreichen mich zudem unter kanzlei@ralutzebaeck.de und +49 1522 6321786.
