Arbeitsrecht

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts – von Kündigung und Abmahnung über die Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen bis zu Zeugnissen und Vergütungsansprüchen.

Ziel ist es, Ihre Rechte frühzeitig zu sichern, Risiken transparent zu machen und gemeinsam eine rechtlich fundierte und zugleich interessengerechte Lösung für Ihre berufliche Situation zu finden.

Kündigung

Prüfung der Wirksamkeit und Erhebung der Kündigungsschutzklage. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).

Zum Kündigungsschutz

Abmahnung

Prüfung der erhobenen Vorwürfe, Gegendarstellung und Geltendmachung des Anspruchs auf Entfernung aus der Personalakte.

Zur Abmahnung

Aufhebungsvertrag

Prüfung der Konditionen vor Unterzeichnung, Bewertung von Abfindung und Sperrzeitrisiko (§ 159 SGB III) sowie Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Zum Aufhebungsvertrag

Arbeitszeugnis

Prüfung von Formulierungen und Gesamtnote sowie Durchsetzung des Anspruchs auf Berichtigung oder Neuerteilung.

Zum Arbeitszeugnis

Ablauf

Schildern Sie Ihr Anliegen in Kurzform und geben Sie den Zugangszeitpunkt des Schreibens an. Nach einer ersten Einschätzung stimmen wir das weitere Vorgehen und die Kosten ab, bevor die Bearbeitung beginnt.

Sind Sie rechtsschutzversichert, unterstütze ich Sie bei der Deckungsanfrage. Näheres zur Vergütung finden Sie unter Kosten.