Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts – von Kündigung und Abmahnung über die Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen bis zu Zeugnissen und Vergütungsansprüchen.
Ziel ist es, Ihre Rechte frühzeitig zu sichern, Risiken transparent zu machen und gemeinsam eine rechtlich fundierte und zugleich interessengerechte Lösung für Ihre berufliche Situation zu finden.
Kündigung
Prüfung der Wirksamkeit und Erhebung der Kündigungsschutzklage. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).
Abmahnung
Prüfung der erhobenen Vorwürfe, Gegendarstellung und Geltendmachung des Anspruchs auf Entfernung aus der Personalakte.
Aufhebungsvertrag
Prüfung der Konditionen vor Unterzeichnung, Bewertung von Abfindung und Sperrzeitrisiko (§ 159 SGB III) sowie Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Arbeitszeugnis
Prüfung von Formulierungen und Gesamtnote sowie Durchsetzung des Anspruchs auf Berichtigung oder Neuerteilung.
Ablauf
Schildern Sie Ihr Anliegen in Kurzform und geben Sie den Zugangszeitpunkt des Schreibens an. Nach einer ersten Einschätzung stimmen wir das weitere Vorgehen und die Kosten ab, bevor die Bearbeitung beginnt.
Sind Sie rechtsschutzversichert, unterstütze ich Sie bei der Deckungsanfrage. Näheres zur Vergütung finden Sie unter Kosten.