Kosten
Vergütungsmodelle
Die für die anwaltliche Mandatsbearbeitung anfallende Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich, sofern nicht anders vereinbart, nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.
Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung. Diese orientiert sich an dem voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand und ist insbesondere bei vertragsgestaltender Tätigkeit sinnvoll.
Rechtsschutzversicherung
Sie sind rechtsschutzversichert? Gerne unterstütze ich Sie bei der Stellung einer Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Zahlungsmodalitäten
Um die kontinuierliche Betreuung Ihres Mandats sicherzustellen, wird grundsätzlich ein Zahlungsvorschuss auf die anfallende Vergütung fällig.
Für eine detaillierte Erörterung der für Ihr Mandat optimalen Vergütungsstruktur stehe ich Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Gemeinsam finden wir eine Lösung.