Kosten

Vergütungsmodelle

Die für die anwaltliche Mandatsbearbeitung anfallende Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich, sofern nicht anders vereinbart, nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.

Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung. Diese orientiert sich an dem voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand und ist insbesondere bei vertragsgestaltender Tätigkeit sinnvoll.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, unterstütze ich Sie bei der Stellung einer Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Zahlungsmodalitäten

Um die kontinuierliche Betreuung Ihres Mandats sicherzustellen, wird grundsätzlich ein Zahlungsvorschuss auf die anfallende Vergütung fällig.

Für eine detaillierte Erörterung der für Ihr Mandat passenden Vergütungsstruktur stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.